Familienhilfe
Unsere MitarbeiterInnen in der Familienhilfe leisten die Arbeit einer „sozialen Feuerwehr“.
Sie sind sowohl in der klassischen Familienhilfe als auch in der sozialpädagogischen Familienbetreuung tätig.
Die klassiche Familienhilfe kann angefordert werden
- bei kurz- oder langfristigen Erkrankungen oder Unfall eines Elternteils
- während oder nach einem Krankenhausaufenthalt eines Elternteiles
- bei Risikoschwangerschaften bzw. nach Geburt eines Kindes
- nach Mehrlingsgeburt
- wenn Sie sich in einer belastenden Situation befinden
- bei Suchtkrankheit eines Elternteiles
- bei Erkrankung des Kindes/der Kinder berufstätiger Eltern bzw. Alleinerzieherinnen
- bei einem Kuraufenthalt eines Elternteiles
- wenn ein Kind von einem Elternteil ins Krankenhaus begleitet werden muss, und zu Hause noch weitere Kinder sind
- zur Entlastung eines Elternteiles bei der Betreuung eines Kindes mit Behinderung
- bei Tod eines Elternteiles
Der von den Familien zu bezahlende Kostenbeitrag ist auf das Einkommen der Familien
abgestimmt und ist für jede Familie leistbar! Die Familienhilfe wird durch die Marktgemeinde Telfs bzw. jener Gemeinde, in dem der Einsatz notwendig ist und der Vinzenzgemeinschaft Telfs subventioniert.Die MitarbeiterInnen der Familienhilfe sind die einzigen nicht ehrenamtlichen Tätigen.